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WIDERRUFLICHKEIT DES ARTIKELS 247 DES CPP
Artikel 247 der Strafprozessordnung, geändert durch das Gesetz 1173, legt die Gründe für den Widerruf fest. Der Widerruf erfolgt auf begründeten Antrag des Staatsanwalts oder des Opfers, auch wenn letzteres nicht Kläger geworden ist, wenn ohne weitere Formalitäten nachgewiesen wird, dass: 1. der Beschuldigte eine der auferlegten Pflichten nicht erfüllt, 2. nachgewiesen wird, dass der Beschuldigte vorbereitende Handlungen der Flucht ...

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